MUSIK NEWS - URHEBERRECHTSVERLETZUNG - PLAGIATE

Manchmal kommt es anders, als man denkt!  Urheberrechtsverletzung Plagiate - Produzenten Norbert Beyerlein & Werner Schüler - Daxhill Studio München.

Im Rahmen der Erfüllung eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Komponist und Texter "Theo Bema" nachträglich in dem Plagiat-Werk "Manchmal kommt es anders, als man denkt" und dem Plagiat-Werk "Wenn Eisblumen blühen" als Miturheber (Komposition / Text) und als Verleger in der GEMA Datenbank ergänzt und erhielt von den Beklagten auch einen Schadensersatz.

GrundZwei sehr bekannte Produzenten aus dem Schlagerbereich waren der Meinung, dass von einem in Miturheberschaft (Komposition und Text) geschaffenem und veröffentlichten Werk, nach Entnahme der Gesangsspur, das Playback / Arrangement keinem Schutz unterliegt und somit frei verfügbar sei. 

Ablauf: Einer der Produzenten entnahm aus den ursprünglich gemeinsam geschaffenen Original-Werken die Gesangsspuren und ersetzte diese mit neuen Gesangslinien und neuen Texten und übernahm, exakt 1:1 die gleichen Playbacks / Arrangements der gemeinsam geschaffenen und bereits veröffentlichten Original-Werke. Danach wurden die Werke unter anderen Werktiteln wieder bei der GEMA angemeldet und veröffentlicht, ohne die Genehmigung und Beteiligung des Miturhebers der Original-Werke. Der Miturheber Theo Bema forderte, nach Kenntnis der Urheberrechtsverletzung/der Plagiate, von den Produzenten eine Stellungnahme und erhielt von einem der Produzenten per Mail die Antwort, dass dies keine Urheberrechtsverletzung sei, da er das Playback- / Arrangement-Synchronisationszweitverwertungsrecht besitzen würde. Sehr schnell stellte sich heraus, dass ein derartiges Recht überhaupt nicht existiert. Da leider von Seiten der Produzenten keine Reue und auch keine Einsicht kam, entschied sich der Miturheber Theo Bema für den gerichtlichen Weg.  

Fazit: Ein kreativer Produzent hätte schon aus Eigeninitiative und Stolz und vor allem aber aus Respekt dem Miturheber und den Künstlern gegenüber, neue Arrangements (Playbacks) erschaffen, was eigentlich normal ist und für einen Profi ein Kinderspiel gewesen wäre. 


Hier die Werke zum Vergleich: Urheberrechtsverletzung Plagiate - Norbert Beyerlein & Werner Schüler - Daxhill Studio München

Das Original von 2003 "So, wie es ist" von Kristian Beck 

Label: Daxhill (München) / DA Music - DA Records (Diepholz)

Komposition & Text: Theo Bema / Norbert Beyerl / Werner Schüler

Verlag: Wuff Music - Werner Schüler & Norbert Beyerlein GbR

Verlag: Daxhill Music Edition - Werner Schüler & Norbert Beyerlein

Verlag: Maren Musikverlag UG (Haftungsbeschränkt) & Co. KG

Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com


Plagiat von 2011 "Manchmal kommt es anders, als man denkt"


Künstler: Jens Bogner

Label: DA Music - DA Records - Diepholz

Komposition & Text: Norbert Beyerlein / Werner Schüler / Jens Bogner / Theo Bema

Verlag: Maren Musikverlag UG (Haftungsbeschränkt) & Co. KG

Verlag: BEMA Musikverlag

Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com


Im Rahmen der Erfüllung eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Komponist und Texter "Theo Bema" nachträglich in dem Plagiat-Werk "Manchmal kommt es anders, als man denkt" als Miturheber (Komposition / Text) und als Verleger in der GEMA Datenbank ergänzt und erhielt von den Beklagten auch einen Schadensersatz.

Original von 2002 "Das Haus der vergessenen Träume" von Diana


Label: KOCH Universal Music

Komposition & Text: Theo Bema / Joe Dax / Werner Schüler

Verlag: BMG Klanggold zwei Deutschland Edition

Verlag: Wuff Music - Werner Schüler & Norbert Beyerlein GbR

Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com


Plagiat von 2012 "Wenn Eisblumen blühen" von Lara Bianca Fuchs


Label: Daxhill

Komposition & Text: Norbert Beyerl / Werner Schüler / Theo Bema

Verlag: Wuff Music - Werner Schüler & Norbert Beyerlein GbR

Verlag: BEMA Musikverlag

Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com


Im Rahmen der Erfüllung eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Komponist und Texter "Theo Bema" nachträglich in dem Plagiat-Werk "Wenn Eisblumen blühen" als Miturheber (Komposition / Text) und als Verleger in der GEMA Datenbank ergänzt und erhielt von den Beklagten auch einen Schadensersatz.


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