Manchmal kommt es anders, als man denkt! Urheberrechtsverletzung Plagiate - Produzenten Norbert Beyerlein & Werner Schüler - Daxhill Studio München.
Im Rahmen der Erfüllung eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Komponist und Texter "Theo Bema" nachträglich in dem Plagiat-Werk "Manchmal kommt es anders, als man denkt" und dem Plagiat-Werk "Wenn Eisblumen blühen" als Miturheber (Komposition / Text) und als Verleger in der GEMA Datenbank ergänzt und erhielt von den Beklagten auch einen Schadensersatz.
Grund: Zwei sehr bekannte Produzenten aus dem Schlagerbereich waren der Meinung, dass von einem in Miturheberschaft (Komposition und Text) geschaffenem und veröffentlichten Werk, nach Entnahme der Gesangsspur, das Playback / Arrangement keinem Schutz unterliegt und somit frei verfügbar sei.
Ablauf: Einer der Produzenten entnahm aus den ursprünglich gemeinsam geschaffenen Original-Werken die Gesangsspuren und ersetzte diese mit neuen Gesangslinien und neuen Texten und übernahm, exakt 1:1 die gleichen Playbacks / Arrangements der gemeinsam geschaffenen und bereits veröffentlichten Original-Werke. Danach wurden die Werke unter anderen Werktiteln wieder bei der GEMA angemeldet und veröffentlicht, ohne die Genehmigung und Beteiligung des Miturhebers der Original-Werke. Der Miturheber Theo Bema forderte, nach Kenntnis der Urheberrechtsverletzung/der Plagiate, von den Produzenten eine Stellungnahme und erhielt von einem der Produzenten per Mail die Antwort, dass dies keine Urheberrechtsverletzung sei, da er das Playback- / Arrangement-Synchronisationszweitverwertungsrecht besitzen würde. Sehr schnell stellte sich heraus, dass ein derartiges Recht überhaupt nicht existiert. Da leider von Seiten der Produzenten keine Reue und auch keine Einsicht kam, entschied sich der Miturheber Theo Bema für den gerichtlichen Weg.
Fazit: Ein kreativer Produzent hätte schon aus Eigeninitiative und Stolz und vor allem aber aus Respekt dem Miturheber und den Künstlern gegenüber, neue Arrangements (Playbacks) erschaffen, was eigentlich normal ist und für einen Profi ein Kinderspiel gewesen wäre.
Hier die Werke zum Vergleich: Urheberrechtsverletzung Plagiate - Norbert Beyerlein & Werner Schüler - Daxhill Studio München
Label: Daxhill (München) / DA Music - DA Records (Diepholz)
Komposition & Text: Theo Bema / Norbert Beyerl / Werner Schüler
Verlag: Wuff Music - Werner Schüler & Norbert Beyerlein GbR
Verlag: Daxhill Music Edition - Werner Schüler & Norbert Beyerlein
Verlag: Maren Musikverlag UG (Haftungsbeschränkt) & Co. KG
Produziert von Norbert Beyerl & Werner Schüler im Daxhill Studio
Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com
Plagiat von 2011 "Manchmal kommt es anders, als man denkt"
Künstler: Jens Bogner
Label: DA Music - DA Records - Diepholz
Komposition & Text: Norbert Beyerlein / Werner Schüler / Jens Bogner / Theo Bema
Verlag: Maren Musikverlag UG (Haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verlag: BEMA Musikverlag
Produziert im DAXHILL Studio
Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com
Im Rahmen der Erfüllung eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Komponist und Texter "Theo Bema" nachträglich in dem Plagiat-Werk "Manchmal kommt es anders, als man denkt" als Miturheber (Komposition / Text) und als Verleger in der GEMA Datenbank ergänzt und erhielt von den Beklagten auch einen Schadensersatz.
Original von 2002 "Das Haus der vergessenen Träume" von Diana
Label: KOCH Universal Music
Komposition & Text: Theo Bema / Joe Dax / Werner Schüler
Verlag: BMG Klanggold zwei Deutschland Edition
Verlag: Wuff Music - Werner Schüler & Norbert Beyerlein GbR
Produziert von Norbert Beyerl & Werner Schüler im Daxhill Studio
Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com
Plagiat von 2012 "Wenn Eisblumen blühen" von Lara Bianca Fuchs
Label: Daxhill
Komposition & Text: Norbert Beyerl / Werner Schüler / Theo Bema
Verlag: Wuff Music - Werner Schüler & Norbert Beyerlein GbR
Verlag: BEMA Musikverlag
Produziert im Daxhill Studio
Mix & Mastering: Wolfgang Moroder - München / wolfgangmoroder.com
Im Rahmen der Erfüllung eines gerichtlichen Vergleichs wurde der Komponist und Texter "Theo Bema" nachträglich in dem Plagiat-Werk "Wenn Eisblumen blühen" als Miturheber (Komposition / Text) und als Verleger in der GEMA Datenbank ergänzt und erhielt von den Beklagten auch einen Schadensersatz.
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